|
Einige "unserer Fälle" fanden wir wieder in Berichten der Allgemeinpresse. Hier eine Auswahl - Kurioses, Spannendes, Interessantes und Alltägliches aus dem echten Leben und der langjährigen Praxis unserer Anwaltskanzlei. Adoption: Krankenhausrechnung an die späteren Adoptiveltern? - Münchner Merkur vom 05.03.2008 Kfz-Schadensrecht: - Münchner Merkur vom 01.04.1996 Kfz-Vertragsrecht: - Münchner Merkur vom 10.10.1995 Schrottiges Wohnmobil: - Müncherner Merkur vom 02.05.1995 Wohnungsmietrecht: Vermieter schuldet warmbaden - tz vom 25.03.1991 Nachbarrecht: - Parken vor der Nachbareinfahrt verboten - SZ vom 31.08.2010 Viecherei vor Gericht - Teil 1: Schlangenhaltung - tz vom 26.04.1990 Viecherei vor Gericht - Teil 2: Affentheater - Süddeutsche Zeitung vom 26.07.1990 Die Stadt München und der Müll - Teil 1: unwirksame Gebührensatzung im Jahr 1995 - SZ vom 10.03.1998 Die Stadt München und der Müll - Teil 2: wieder nichtige Gebührensatzung 1996 - 1998 - Münchner Merkur vom 06.05.2004 Muss private Krankenversicherung eine künstliche Befruchtung zahlen, wenn das Ehepaar schon ein Kind hat ? oder : „Ein Kind auf Kasse ist doch nicht genug“ Diese Rechtsfrage aus dem privaten Krankenversicherungsrecht war höchst umstritten; auch die Münchner Gerichte haben unterschiedlich geurteilt. Das Amtgericht München und das Landgericht München I haben in mehreren, von uns vertretenen Fällen der Klage auf Finanzierung dieser Krankenbehandlung gegen die Versicherung stattgegeben; das OLG München vertrat jeweils die gegenteilige Ansicht und hob die landgerichtlichen Urteile wieder auf. Süddeutsche Zeitung vom 18.02.04 Mit Urteil vom 21.09.2005 hat der BGH dann aber das OLG München korrigiert, dessen Urteil aufgehoben und der Zahlungsklage unseres Mandanten auf Kostenübernahme der Behandlung für ein 2. Kind statt gegeben! zur Pressemitteilung des BGH Merkwürdig bleibt nur, dass die SZ im Gegensatz zur großen Aufmachung ihres Berichts über das Urteil des OLG München (Artikel vom 12.05.2004) zugunsten der Versicherung über dessen Aufhebung durch den BGH zugunsten des Patienten nur in einer Randnotiz und auch nur „zwischen den Zeilen“ berichtete: Artikel vom 22.09.2005 Stand die SZ hier den Interessen der großen Krankenversicherung näher als denen der Patienten?
|
| © RA Modl | | Links | | Impressum |