Presseschau:


Einige "unserer Fälle" fanden wir wieder in Berichten der Allgemeinpresse. Hier eine Auswahl - Kurioses, Spannendes, Interessantes und Alltägliches aus dem echten Leben und der langjährigen Praxis unserer Anwaltskanzlei.

Adoption: Krankenhausrechnung an die späteren Adoptiveltern? - Münchner Merkur vom 05.03.2008    zum Artikel
Die späteren Adoptiveltern müssen nicht für die Krankenhauskosten eines neugeborenen und frühgeborenen Kindes (postnatale Versorgung des Kindes) aufkommen, das sie 1 Jahr nach der Geburt adoptiert haben.


Kfz-Schadensrecht: - Münchner Merkur vom 01.04.1996    zum Artikel
Geschädigter darf Reparatur von Markenwerkstätte ausführen lassen, auch wenn diese teurer als eine "freie" Werkstätte ist.


Kfz-Vertragsrecht: - Münchner Merkur vom 10.10.1995    zum Artikel
Vorsicht bei Grauimport - Gewährleistung bedroht!


Schrottiges Wohnmobil: - Müncherner Merkur vom 02.05.1995    zum Artikel
Keine Minderung und kein Schadensersatz nach den Vorschriften zum Reiserecht sondern nur nach den (Kunden ungünstigeren) Vorschriften des allgemeinen Mietrechts bei Pannen eines gemieteten Wohnmobils


Wohnungsmietrecht: Vermieter schuldet warmbaden - tz vom 25.03.1991    zum Artikel
15 % Mietminderung, wenn Warmwasser nicht funktioniert


Nachbarrecht: - Parken vor der Nachbareinfahrt verboten - SZ vom 31.08.2010    zum Artikel
Gemeinsame Anlieger einer Privatstraße müssen rücksichtsvoll miteinander umgehen; ein Nachbar darf dem anderen Nachbarn nicht die Einfahrt „zuparken“.


Viecherei vor Gericht - Teil 1: Schlangenhaltung - tz vom 26.04.1990     zum Artikel
Schlangenhaltung in Privatwohnung, keine Gefahr durch Königspython. Verwaltungsgericht München erlaubt die harmlose Tierhaltung.


Viecherei vor Gericht - Teil 2: Affentheater - Süddeutsche Zeitung vom 26.07.1990     zum Artikel
Münchner Tierarzt darf im Auftrag des Tierschutzvereins drogenkranken, artwidrig gehaltenen Schimpansen einschläfern, ohne dass er sich schadensersatzpflichtig macht. Seine Besitzerin, eine Sozialhilfeempfängerin ohne festen Wohnsitz, hatte ihr "Kind" Charlie jahrelang mit Medikamenten vollgestopft und zuletzt mit einer Eisenkette an einen Heizkörper gefesselt.


Die Stadt München und der Müll - Teil 1: unwirksame Gebührensatzung im Jahr 1995 - SZ vom 10.03.1998    zum Artikel     und Münchner Merkur vom 09.03.1998    zum Artikel
Die Müllgebührensatzung der Stadt München für das Jahr 1995 ist wegen überhöhter Gebühren rechtswidrig: Die Stadt macht mit den Gebühreneinnahmen Gewinn, obwohl sie nach dem Gesetz den Bürgern nur kostendeckende, aber keine höheren Beiträge abverlangen darf.


Die Stadt München und der Müll - Teil 2: wieder nichtige Gebührensatzung 1996 - 1998 - Münchner Merkur vom 06.05.2004    zum Artikel
Auch die Gebührensatzung der Stadt München für den Zeitraum 1996 - 1998 ist nichtig - abermals hortet die Stadt unzulässige Gewinne, statt Überschüsse aus den Gebühreneinnahmen an die Bürger zurückzugeben. Sie handelte dabei in Kenntnis des oben genannten Urteils des Bay. Verwaltungsgerichtshofs zur Gebührensatzung für das Vorjahr 1995 ! - Übrigens: Die Süddeutsche hat (anscheinend) über diesen erneuten und ebenso eklatanten wie dreisten Rechtsverstoß der Stadt München nicht mehr berichtet.


Muss private Krankenversicherung eine  künstliche Befruchtung zahlen, wenn das Ehepaar schon ein Kind hat ?  –  oder :  „Ein Kind auf Kasse ist doch nicht genug“

Diese Rechtsfrage aus dem privaten Krankenversicherungsrecht war höchst umstritten; auch die Münchner Gerichte haben unterschiedlich geurteilt. Das Amtgericht München und das Landgericht München I haben in mehreren, von uns vertretenen Fällen der Klage auf Finanzierung dieser Krankenbehandlung gegen die Versicherung stattgegeben; das OLG München vertrat jeweils die gegenteilige Ansicht und hob die landgerichtlichen Urteile wieder auf.

Süddeutsche Zeitung    vom 18.02.04  zum Artikel       vom 12.05.04     zum Artikel          vom 14.09.04   zum Artikel

Mit Urteil vom 21.09.2005 hat der BGH dann aber das OLG München korrigiert, dessen Urteil aufgehoben und der Zahlungsklage unseres Mandanten auf Kostenübernahme der Behandlung für ein 2. Kind statt gegeben!         zur Pressemitteilung des BGH


Merkwürdig bleibt nur, dass die SZ im Gegensatz zur großen Aufmachung ihres Berichts über das Urteil des OLG München (Artikel vom 12.05.2004) zugunsten der Versicherung über dessen Aufhebung durch den BGH zugunsten des Patienten nur in einer Randnotiz und auch nur „zwischen den Zeilen“ berichtete:

Artikel vom 22.09.2005 zum Artikel

Stand die SZ hier den Interessen der großen Krankenversicherung näher als denen der Patienten? 



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