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Hier finden Sie Formulare zur Ansicht und zum Ausdruck für unsere Mandatierung, nämlich
- Vollmacht
- Mandatsvereinbarung
Wenn Sie uns auf diesem Wege beauftragen wollen, dann vervollständigen Sie bitte beide Formulare mit den erforderlichen Daten (Name, Adresse, Streitsache etc.) und senden Sie uns diese unterzeichnet per Post oder per Fax (089 654155) zu. Die Kosten unserer Tätigkeit berechnen wir nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wir sind gemäß § 9 RVG berechtigt, einen Vorschuss anzufordern. Unser Gebührenanspruch entsteht mit dem Beginn unserer Tätigkeit. Ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren gemäß RVG gilt nur dann, wenn eine gesonderte Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde.
Wenn unsere gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen sind, dann gilt der nachfolgende
- Hinweis gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO (Abrechnung auf der Basis des Gegenstandswertes gemäß § 2 Abs. 1 RVG)
Bitte beachten Sie generell: Das von Ihnen angetragene Mandat kommt erst dann und in dem Zeitpunkt zustande, wenn und in dem es von uns angenommen wird! Vorher bestehen für uns keinerlei haftungsrechtliche Verpflichtungen, auch nicht im Hinblick auf etwaige Fristen, z.B. für die Einlegung von Rechtsmitteln, Unterbrechung der Verjährung etc. Vor Mandatsannahme sind wir auch nicht verpflichtet, auf einen drohenden Rechtsnachteil durch bevorstehenden Fristablauf etc. hinzuweisen!
Wenn Sie uns derzeit noch kein Mandat erteilen wollen oder wenn Sie nur in sonstiger Weise mit uns Kontakt aufnehmen wollen, kann dies gerne durch
Tel 089 654100
Fax 089 654155
email info@ramodl.de oder Verwendung eines unserer Kontaktformulare - > kontakt
geschehen. - Vielen Dank !
Haftungsauschluss: Wir haften nur im Rahmen eines bestehenden Mandats!
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